Spielerschutz

Wir bieten vielen Menschen ein zeitgemäßes Freizeitangebot, wissen aber auch, dass einige Menschen mit diesem Angebot Probleme bekommen können.

Deshalb ist unser Unternehmen auch bereit, seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen. Ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden umfangreich qualifiziert und auf ihre neue, zusätzliche Herausforderung in Sachen Spieler- und Jugendschutz vorbereitet. Mit lokalen und überregionalen Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen suchen wir nach Wegen, Menschen zu helfen, die durch übertriebenes Spiel ernste Probleme haben.

Sollten Sie eine Hilfestellung benötigen, so sprechen Sie unsere Servicekräfte vor Ort an. Wir versuchen Ihnen umgehend weiter zu helfen.

Jugendschutz

Spielen erst ab 18 Jahren.
Nach § 6 Abs. 1 des  Jugendschutzgesetzes darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht  gestattet werden, in Spielstätten anwesend zu sein. Da wir Ihnen Ihr  Alter nicht immer ansehen können, bitten wir um Verständnis, wenn wir  Sie im Zweifel um einen Altersnachweis durch Vorlage eines Ausweises  oder Führerscheins ersuchen.

Jugendschutz
Kein  Eintritt unter 18 Jahren! Diesen Hinweis finden alle Spielgäste direkt  an den Eingangstüren einer jeden Spielstätte. Denn: Spielen an  Geldgewinnspielgeräten ist für Personen unter 18 Jahren verboten. In  Spielstätten dürfen sich Kinder und Jugendliche deshalb auch nicht  aufhalten! Im Jugendschutzgesetz bezieht sich §6 auf Glücksspiel im  Allgemeinen und das Spielen an Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen und  in gastronomischen Einrichtungen:
Im Gesetz heißt es wie folgt:

§6 Spielhallen, Glücksspiele
(1)  Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlich vorwiegend dem  Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht  gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit  Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen  nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder  ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet  werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

Spielempfehlung

für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Spiel

Ein bewusster Umgang mit dem Spiel am Automaten kann den Spielgast  vor ernsten Problemen bewahren. Nachfolgende Verhaltensempfehlungen  sollen einem Spielgast ermöglichen, einen verantwortungsvollen Umgang  mit unserem Freizeitangebot zu gestalten.

  • Legen Sie Ihr Spielbudget und die Verweildauer vor dem Spielen fest und erhöhen Sie diese nicht nachträglich.
  • Spielen Sie nur mit Geld, welches Sie für Ihre Freizeitgestaltung übrig haben.
  • Versuchen Sie nicht verlorenes Geld wieder zurück zu gewinnen.
  • Spielen Sie nicht um eine negative Stimmung zu beseitigen oder Problemen zu entfliehen.
  • Spielen Sie nur mit klarem Kopf (kein Alkohol oder Medikamente).
  • Vernachlässigen  Sie nicht Ihre familiären, sozialen oder beruflichen Verpflichtungen  und nehmen Sie Hinweise auf übermäßiges Spiel ernst

Hilfsangebot

Rheinland-Pfalz
www.lzg-rlp.de 

Bundesweiter Ansprechpartner
... bei problematischem Spielverhalten (BZgA)
Tel: 01801 37 27 00 (Bundesweit zum City-Tarif) 

Mehr Infos unter www.automatenwirtschaft.de