Eine Nachbewertung für weitere zwei Jahre wird ausdrücklich gewünscht. Zwischenzeitlich wurden in Deutschland bereits rund 3.500 Spielstätten bewertet. Bei der Bewertung werden für jedes einzelne Kriterium zwischen einem und fünf Punkte vergeben. Für die Überreichung eines Zertifikats als „Vorbildliche Spielstätte“ sind mindestens 75 Punkte erforderlich. Die maximal erreichbare Höchstzahl beträgt 95 Punkte. Zusätzlich können Sonderpunkte vergeben werden. Klaus Heinen, dem Leiter der Spielstätten-Bewertungskommission, stehen fünf weitere Sonderpunkte zur Vergabe bei individuellen Mehrleistungen zur Verfügung. Annähernd 90 Prozent der bewerteten Spielstätten haben 2007 die 90-Punkte-Marke überschritten, nicht eine ist unter die Mindestpunktzahl von 75 gerückt und damit „durchgefallen“!
Die Auszeichnung „Vorbildliche Spielstätte“ darf nach der Zertifizierung zwei Jahre getragen werden. Danach muss das Objekt neu bewertet werden.